Frau Stenger ist Fachanwältin für
Familienrecht und führt die seit mehr als 30 Jahren
bestehende Kanzlei für Familienrecht, Erbrecht und
Immobilienrecht, seitdem Herr Dr. Hans Duffek im Ruhestand
ist, in einer fachübergreifenden Kooperation mit den
Rechtsanwälten von Luxburg, Lindhofer und Dr. Etzel mit
Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts und
Immobilienrechts fort. Frau Rechtsanwältin Stenger hat im
Jahre 1989 überdurchschnittliche Prädikatsexamina in
Bayern abegelegt und erfolgreich die Fachanwaltsausbildung in
den Bereichen des Familienrechts und Immobilienrechts
absolviert. Sie verfügt auf den Gebieten des
Familienrechts und Immobilienrechts über eine
20-jährige Berufserfahrung und ein hohes Spezialwissen, so
dass Sie umfassenden und fundierten Rechtsrat erhalten.
Entscheidend für eine optimale anwaltliche
Dienstleistung sind fachliche Qualifikation,
kontinuierliche Fortbildung und vertiefende
Spezialisierung. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie als
Klient der Kanzlei bei der Bewältigung Ihres individuellen
Problems effiziente Unterstützung unter
Berücksichtigung nicht nur der juristischen, sondern auch
der wirtschaftlichen und praktischen Aspekte des konkreten
Falls erhalten, sodass Ihre Interessen bestmöglich
durchgesetzt werden können. In Verhandlungen und bei
gerichtlichen Auseinandersetzungen bilden überlegenes
Fachwissen, gepaart mit überzeugender Argumentation, die
beste Garantie für ein optimales Ergebnis.
Angesichts einer immer komplexer werdenden Welt mit sich ständig ändernden tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist wichtig, den Blick für das Wesentliche zu behalten und durch systematisches und analytisches Arbeiten eine pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Die Kanzlei ist familienrechtlich und zivilrechtlich ausgerichtet. Mandanten der Kanzlei sind Privatleute, die z. B. bei familienrechtlichen und erbrechtlichen Vermögensauseinandersetzungen eine kompetente Beratung und Vertretung suchen, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie mittelständische und größere Unternehmen.
Die Kanzlei vertritt Ihre Interessen bei
Vertragsgestaltungen, bei prozessualen
Auseinandersetzungen vor allen Gerichten der Bundesrepublik
Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe),
gegenüber Behörden oder bei Verhandlungen mit
Geschäftspartnern.
Professionalität, Schnelligkeit, hohe Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsfähigkeit zählen zu den wichtigsten Stärken der Kanzlei. Dass die Kanzlei höchsten Ansprüchen gerecht wird, zeigt das Vertrauen unserer Mandanten, die die Kanzlei zum Teil seit Jahrzehnten immer wieder aufsuchen und weiterempfehlen.
Unser Sekretariat wird von erfahrenen, gut
ausgebildeten Anwaltsgehilfinnen geführt, die alle seit
vielen Jahren bei uns sind.
Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne weiter.