Historie

Frau Stenger ist Fachanwältin für Familienrecht und führt die seit mehr als 30 Jahren bestehende Kanzlei für Familienrecht,  Erbrecht und Immobilienrecht, seitdem Herr Dr. Hans Duffek im  Ruhestand ist, in einer fachübergreifenden Kooperation mit den Rechtsanwälten von Luxburg, Lindhofer und Dr. Etzel mit Spezialisierung auf den Gebieten des Familienrechts und Immobilienrechts fort. Frau Rechtsanwältin Stenger hat im Jahre 1989 überdurchschnittliche Prädikatsexamina in Bayern abegelegt und erfolgreich die Fachanwaltsausbildung in den Bereichen des Familienrechts und  Immobilienrechts absolviert. Sie verfügt auf  den Gebieten des Familienrechts und Immobilienrechts über eine 20-jährige Berufserfahrung und ein hohes Spezialwissen, so dass  Sie umfassenden und fundierten Rechtsrat erhalten.

 Philosophie

Entscheidend für eine optimale anwaltliche Dienstleistung sind   fachliche Qualifikation, kontinuierliche Fortbildung und  vertiefende Spezialisierung. Dadurch ist gewährleistet, dass Sie als Klient der Kanzlei bei der Bewältigung Ihres individuellen Problems effiziente Unterstützung unter Berücksichtigung nicht nur der juristischen, sondern auch der wirtschaftlichen  und praktischen Aspekte des konkreten Falls erhalten, sodass Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden können. In Verhandlungen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bilden überlegenes Fachwissen, gepaart mit überzeugender Argumentation, die beste Garantie für ein optimales Ergebnis.

Angesichts einer immer komplexer werdenden Welt mit sich ständig ändernden tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist wichtig, den Blick für das Wesentliche zu behalten und durch systematisches und analytisches Arbeiten eine pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.

Tätigkeit

Die Kanzlei ist  familienrechtlich und zivilrechtlich ausgerichtet. Mandanten  der Kanzlei sind Privatleute, die  z. B. bei familienrechtlichen und erbrechtlichen Vermögensauseinandersetzungen  eine kompetente Beratung und Vertretung suchen, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie mittelständische und größere Unternehmen.

Die Kanzlei vertritt Ihre Interessen bei Vertragsgestaltungen, bei prozessualen Auseinandersetzungen vor allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe), gegenüber Behörden oder bei Verhandlungen mit Geschäftspartnern.

Professionalität, Schnelligkeit, hohe Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsfähigkeit zählen zu  den wichtigsten Stärken der Kanzlei.  Dass die Kanzlei höchsten Ansprüchen gerecht wird, zeigt das Vertrauen unserer Mandanten, die die Kanzlei zum Teil seit Jahrzehnten immer wieder aufsuchen und weiterempfehlen.

 Mitarbeiterinnen

Unser Sekretariat wird von erfahrenen, gut ausgebildeten Anwaltsgehilfinnen geführt, die alle seit vielen Jahren bei uns sind.

Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne weiter.

 

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