Als Scheidungsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht berät Sie Frau Stenger bei Ehescheidungen, bei der Gestaltung von Eheverträgen sowie bei der Verhandlung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Ehescheidungen mit immobilienrechtlichen Fragestellungen und Ehescheidungen mit internationalem Bezug.
Frau Stenger verfügt
auf den Gebieten des Familienrechts und Immobilienrechts
über eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung und ein hohes
Spezialwissen, so dass Sie auf eine qualifizierte und fachlich
fundierte rechtliche Vertretung vertrauen können.
Nachdem sich Herr Dr. Duffek im
Jahre 2003 in den Ruhestand zurückgzogen hat, ist Frau Stenger in
einer
Kooperation und Bürogemeinschaft mit den Familienanwälten von
Luxburg und Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel tätig.
Sie erreichen uns verkehrsgünstig am
Goetheplatz über die U-Bahnlinien U 3 und U 6. Parkplätze
sind ausreichend vorhanden.Rufen Sie an unter 089-221760 oder schicken Sie eine Mail.
Entscheidend für eine optimale anwaltliche
Dienstleistung sind fachliche Qualifikation,
kontinuierliche Fortbildung und vertiefende Spezialisierung.
Dadurch ist gewährleistet, dass Sie als Klient der Kanzlei bei der
Bewältigung Ihres individuellen Problems effiziente
Unterstützung unter Berücksichtigung nicht nur der
juristischen, sondern auch der wirtschaftlichen und praktischen
Aspekte des konkreten Falls erhalten, sodass Ihre Interessen
bestmöglich durchgesetzt werden können. In Verhandlungen und
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bilden überlegenes
Fachwissen und eine darauf basierende überzeugende Argumentation
die beste
Garantie für ein optimales Ergebnis.
Angesichts einer immer komplexer werdenden Welt mit sich ständig ändernden tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ist es wichtig, den Blick für das Wesentliche zu behalten und durch systematisches und analytisches Arbeiten eine pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden.
Die Kanzlei ist familienrechtlich und zivilrechtlich ausgerichtet. Mandanten der Kanzlei sind Privatleute, die z. B. bei familienrechtlichen und erbrechtlichen Vermögensauseinandersetzungen eine kompetente Beratung und Vertretung suchen, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie mittelständische und größere Unternehmen.
Die Kanzlei vertritt Ihre Interessen bei
Vertragsgestaltungen, bei prozessualen Auseinandersetzungen vor
allen Gerichten der Bundesrepublik Deutschland (mit Ausnahme des
Bundesgerichtshofes in Karlsruhe), gegenüber Behörden oder
bei Verhandlungen mit Ehepartnern oder Geschäftspartnern.
Professionalität, hohe Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsfähigkeit zählen zu den wichtigsten Stärken der Kanzlei. Dass die Kanzlei höchsten Ansprüchen gerecht wird, zeigt das Vertrauen unserer Mandanten, die die Kanzlei zum Teil seit Jahrzehnten immer wieder aufsuchen und weiterempfehlen.
Unser Sekretariat wird von erfahrenen, gut
ausgebildeten Anwaltsgehilfinnen geführt, die alle seit vielen
Jahren bei uns sind.
Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne weiter.