Eine Erstberatung kostet je nach Gegenstandwert
zwischen € 50 bis höchstens € 190 zzgl. Mwst. und
Auslagen.
Grundsätzlich rechnen wir nach den
gesetzlich festgelegten Gebühren (RVG) ab. Dort ist
bestimmt, für welche Tätigkeit des Anwaltes eine
Gebühr anfällt.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach
dem Gegenstandswert und ist einer festgelegten Tabelle zu
entnehmen.
Falls Sie nur über ein geringes Einkommen
verfügen, können wir für Sie bei Gericht einen
Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Kosten des
Rechtsstreits werden dann von der Staatskasse übernommen.
Das Antragsformular können Sie sich im Internet
herunterladen.
Möglicherweise ist die Bearbeitung eines
Mandates aufwendig und arbeitsintensiv und kann durch eine
Kostenberechung nach RVG nicht gedeckt werden. Um hier die
Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung zu sichern, werden
wir Ihnen den Abschluß einer Stundenhonorarvereinbarung
vorschlagen.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der sogenannten Erstberatung. Diese umfaßt ein Gespräch oder Telefonat, das Sie in Grundzügen über die Rechtslage im Ihrem Fall informiert und Ihnen einen Überblick verschafft, wie und ob Weiteres veranlaßt werden muß.
Die Kosten eine Erstberatung betragen unter Berücksichtigung des Gegenstandswerts zwischen € 50 und € 190 zzgl. Mwst. und Auslagen.