Eine Erstberatung kostet je nach Gegenstandwert
zwischen € 50 bis höchstens € 190 zzgl. Mwst. und Auslagen.
Grundsätzlich rechnen wir nach den
gesetzlich festgelegten Gebühren (RVG) ab. Dort ist bestimmt,
für welche Tätigkeit des Anwaltes eine Gebühr
anfällt.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach
dem Gegenstandswert und ist einer festgelegten Tabelle zu entnehmen.
Falls Sie nur über ein geringes Einkommen
verfügen, können wir für Sie bei Gericht einen Antrag
auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Kosten des Rechtsstreits werden
dann von der Staatskasse übernommen. Das Antragsformular
können Sie sich im Internet herunterladen.
Möglicherweise ist die Bearbeitung eines Mandates aufwendig
und arbeitsintensiv und kann durch eine Kostenberechung nach RVG nicht
gedeckt werden. Um hier die Ausgewogenheit von Leistung und
Gegenleistung zu sichern, werden wir Ihnen den Abschluß einer
Stundenhonorarvereinbarung vorschlagen.
Gerne beraten wir Sie im Rahmen der sogenannten Erstberatung. Diese umfaßt ein Gespräch oder Telefonat, das Sie in Grundzügen über die Rechtslage in Ihrem Fall informiert und Ihnen einen Überblick verschafft, wie und ob Weiteres veranlaßt werden muß.
Die Kosten eine Erstberatung betragen unter Berücksichtigung des Gegenstandswerts zwischen € 50 und € 190 zzgl. Mwst. und Auslagen.