Auf folgenden Rechtsgebieten werden wir gerne für Sie
tätig :
Familienrecht:
Immobilienrecht
Wohnungseigentumsrecht
- Rechte und Pflichten des
Wohnungseigentümers
- Gebrauchsregelung des Sondereigentums und
Gemeinschaftseigentums
- Verteilung der Nutzungen, Lasten und Kosten
- Rechte und Pflichten des Hausverwalters
- Bestellung und Abberufung des
Hausverwalters
- Einberufung und Durchführung von
Wohnungseigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan und Rechnungslegung
- Rechte und Pflichten des
Verwaltungsbeirats
- Baumängel, Ausübung von
Gewährleistungsrechten gegen den Bauträger
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